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Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. ALLGEMEINES

 

Alle importierten Produkte der Firma OHMEX SA werden durch Firma OHMEX SA vertrieben.

Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten, sofern nichts Abweichendes schriftlich vereinbart, für sämtliche Geschäftsbeziehungen zwischen der Ohmex AG und ihren Kunden.

Ohne anders lautende Vereinbarung haben die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Ohmex AG in jedem Fall Vorrang vor allfälligen Geschäftsbedingungen des Kunden. 



2. Ohmex PARTNERSTATUS - QUALIFIKATION

Das Recht, als Kunde bei Ohmex AG Produkte und Leistungen zu beziehen, steht ausschliesslich Ohmex Partnern zu. Unternehmen, die uns die folgenden Dokumente zur Eröffnung eines Kontos übermitteln, können als Partner qualifiziert werden und Produkte bei Ohmex SA beziehen: 

 

Schweizer Kunden :

·       Amtlicher Handelsregisterauszug

·       Der primäre, im Handelsregister eingetragene Gesellschaftszweck muss einen Bezug zum Verkauf von EDV Produkten und Dienstleistungen haben

·       Beispiel eines Bestellscheins

·       Die erste Bestellung erfolgt stets gegen Vorauszahlung

·       Mindestwert der ersten Bestellung: CHF 1'000

Französische Kunden und andere Länder (ausserhalb der Schweiz) :

·       Amtlicher Handelsregisterauszug (KBIS) und Mehrwertsteuer-Identifikationsnummer

·       Der primäre, im Handelsregister eingetragene Gesellschaftszweck muss einen Bezug zum Verkauf von EDV Produkten und Dienstleistungen haben

·       Offizielle Bankverbindung

·       Beispiel eines Bestellscheins

·       Die erste Bestellung erfolgt stets gegen Vorauszahlung

·       Mindestwert der ersten Bestellung: EUR 1'000 



3. KÜNDIGUNG DES Ohmex PARTNERSTATUS

Die Ohmex AG ist berechtigt, unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 5 Tagen, den Ohmex Partnerstatus aufzuheben, wenn der Ohmex Partner den oben genannten Anforderungen oder seinen vertraglichen Verpflichtungen nicht mehr nachkommt. Zum Zeitpunkt der Kündigung erfolgte Bestellungen eines Ohmex Partners bleiben wirksam, auch wenn der Liefertermin in die Zeit nach Beendigung des Ohmex Partnerstatus fällt. 


4. BESTELLUNGEN

Der Kunde kann die Bestellungen schriftlich (Brief, Fax) oder elektronisch (E-Mail, Online-Shop, EDI) tätigen. Mit der Bestellung anerkennt der Kunde die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Ohmex AG. Die Annahme und Ausführung von Bestellungen kann von einer Sicherheitsleistung oder Vorauszahlung in der Höhe des gesamten oder teilweisen Kaufpreises abhängig gemacht werden.

Der Vertragsabschluss erfolgt mit Eingang der elektronischen Auftragsbestätigung durch Ohmex AG beim Kunden.

Tritt der Kunde vom Vertrag zurück und annulliert seine Bestellung, behält sich Ohmex AG das Recht vor, dem Kunden eine Umtriebs Entschädigung von 20% des Bestellwerts zu fakturieren. 



5. LIEFERUNG

Wenn nichts anderes in der Kundenbestellung vermerkt wurde, sind Teillieferungen durch die Ohmex AG zulässig.

Lieferung und Zustellung erfolgt an die vom Kunden in der Bestellung angegebene Adresse. Die Lieferung ist vom Kunden oder durch eine von diesem bestimmte Drittperson auf dem Lieferschein zu quittieren. Können die Produkte nicht zugestellt werden, gleich aus welchem Grund, werden die Produkte nicht abgeliefert und unter Kostenfolge zulasten des Kunden wieder mitgenommen. Der Kunde gelangt dadurch in Annahmeverzug und Ohmex AG behält sich das Recht vor, eine Umtriebs Entschädigung von 20% des Bestellwerts zu fakturieren.

Versand und Zustellung erfolgen auf Rechnung des Kunden. Folgende Tarife kommen zur Anwendung:

EUR 20 Versandkosten ; portofrei ab EUR 300 (EUR 100 für Bestellungen über Powernet)
CHF 15 Versandkosten ; portofrei ab CHF 500 (CHF 100 für Bestellungen über Powernet)

Bei Lieferungsverzug oder Unmöglichkeit der Lieferung infolge von Umständen, welche nicht im Einflussbereich von Ohmex AG liegen, darf der Partner-Kunde bei direktem oder indirektem Folgeschaden auf keinerlei Schadensersatz Anspruch erheben.

Diese Regel gilt ebenfalls, wenn die Ware, aus welchem Grund auch immer, einfach nicht geliefert werden kann. 



6. ÜBERGANG VON NUTZEN UND GEFAHR

Nutzen und Gefahr gehen mit der Aufgabe der Produkte zum Versand auf den Kunden über. Sind die Produkte vom Kunden abzuholen, gehen Nutzen und Gefahr mit der Anzeige der Bereitstellung der Produkte auf den Kunden über. 



7. PRÜFUNG UND ABNAHME

Der Kunde ist verpflichtet, die von Ohmex AG gelieferten Produkte und Leistungen innert 48 Stunden nach Lieferung bzw. Abholung auf deren Vollständigkeit und Richtigkeit hin zu prüfen. Allfällige Mängel müssen Ohmex AG sofort, in schriftlicher Form, angezeigt werden. 



8. GEWÄHRLEISTUNG

Die Gewährleistung von Ohmex AG für die von ihr gelieferten Produkte richtet sich ausschliesslich nach den Garantiebestimmungen des Herstellers oder der Lieferanten. Der Kunde verzichtet auf weitergehende Gewährleistungsansprüche gegenüber Ohmex AG.

Die Ohmex AG ist berechtigt und verpflichtet, die Gewährleistungsansprüche gegen den Hersteller oder Lieferanten dem Kunden abzutreten. Ist Ohmex AG nicht (mehr) offizieller Repräsentant eines Herstellers, muss der Kunde allfällige Gewährleistungsansprüche direkt an den Hersteller richten.

Die Garantiezeit beträgt 12 Monate (ausser, es wird ausdrücklich eine andere Laufzeit vom Hersteller oder Lieferanten angegeben).

Ausschluss der Gewährleistung :

·       unsachgemässe Benutzung, Lagerung, Transport oder Handhabung;

·       mangelhafte Wartung;

·       Missachtung von Bedienungs-, Betriebs- und Installationsvorschriften;

·       nicht von Ohmex AG ausgeführte oder bewilligte Modifikationen oder Reparaturen;

·       natürliche Abnützung;

·       übermässiger Beanspruchung;

·       Verwendung von fremden Teilen und Zubehör; 



9. GARANTIE

Falls ein Gewährleistungsanspruch vorliegt, besteht dieser nach Wahl von Ohmex AG in der Regel in der Nachbesserung, im Ersatz des mangelhaften Produktes, oder der Erstellung eines Gutscheins über den niedrigsten Rechnungspreis des Produktes gemäss Garantiebestimmungen des Herstellers oder Lieferanten. Daneben umfassen die Garantieleistungen die Transportkosten von Ohmex AG zum Kunden. Die Transportkosten vom Kunden zu Ohmex AG gehen indessen zulasten des Kunden. Ein Anspruch des Kunden auf ein Ersatzprodukt während der Dauer der Nachbesserung bzw. der Ersatzlieferung besteht nicht. 



10. RÜCKGABEMODALITÄTEN FÜR MANGELHAFTE PRODUKTE – RMA

Das Vorgehen zur Rückgabe defekter Produkte wird RMA (Return Materials Autorisation) genannt.

Der Kunde muss vor jeder Rücksendung mangelhafter Produkte, wozu auch Falschlieferungen zählen, bei Ohmex AG sofort eine RMA Nummer beantragen. Nach Erhalt dieser Nummer sind die Produkte so zu retournieren, dass diese innerhalb von 5 Tagen nach Bekanntgabe der RMA Nummer bei Ohmex AG eingegangen sind. Die Transportkosten für die Rücksendung vom Kunden an Ohmex AG gehen zulasten des Kunden.

Ein RMA Antrag kann nur per Internet auf der Website von Ohmex www. Ohmex.ch eingereicht werden. Der Rücksendeantrag wird von Ohmex AG geprüft und bei Bewilligung des Rückgaberechtes wird die RMA Nummer erteilt. Ohne gültige, vorgängig erteilte RMA Nummer werden keine Produkte zurückgenommen.

Zu retournierende Produkte sind immer komplett, mit allen Bestandteilen und Zubehör, in der Originalverpackung und mit Kaufquittung des Endkunden einzusenden. Fehlendes Zubehör wird von einer eventuell erfolgenden Gutschrift in Abzug gebracht, oder Ohmex AG behält sich das Recht vor, die Produkte zu retournieren.

Fehlerhafte Produkte müssen vorab getestet und überprüft worden sein. Produkte, die keinerlei Mängel aufweisen, werden retourniert.

Bei Nichtbeachtung der oben stehenden Regeln, bei Einreichung von Produkten welche nicht durch Ohmex AG stammen (Verkauf über andere Distributoren) sowie bei Einreichung von Produkten ohne Mängel, werden dem Kunden bei der Rücksendung CHF 80 / EUR 80 für Produkte aus dem Bereich Drohne und Urbane Mobilität (CHF 25 / EUR 25 für andere Produkte aus dem Katalog) als anfallende Porto- und Handlinggebühren in Rechnung gestellt. Die Portokosten und die Bearbeitungsgebühr werden dem Kunden bei der Rückgabe des Produkts in Rechnung gestellt. 


11. HAFTUNG

Ohmex AG haftet nur für unmittelbaren Schaden, d.h. für Schaden, der am Produkt selbst entstanden ist und nur, sofern der Kunde den Nachweis erbringt, dass dieser Schaden durch grobes Verschulden von Ohmex AG verursacht wurde. Die Haftung von Ohmex AG ist in jedem Falle auf den Preis der jeweiligen Lieferung beschränkt.

Jede weitergehende Haftung von Ohmex AG, insbesondere für mittelbaren Schaden, d.h. für Schaden, welcher nicht am Produkt selbst entstanden ist, wie beispielsweise Produktionsausfall, Datenverlust, Umsatzverlust, entgangener Gewinn, Mangelfolgeschaden, usw., wird ausdrücklich ausgeschlossen. Es sei denn, dieser Schaden sei auf grobes Verschulden von Ohmex AG zurückzuführen, wofür der Kunde beweispflichtig ist.

Die Produkte von Ohmex AG sind für die übliche kommerzielle Verwendung gemäss den Betriebsanweisungen von Ohmex AG und des Herstellers oder Lieferanten bestimmt. Für die Verwendung als Teil der Planung, des Aufbaus, des Unterhalts oder Betriebes von kritischen Sicherheitssystemen, Kernkraftwerken, medizinischen Geräten mit lebenserhaltender Funktion und dergleichen sind die Produkte von Ohmex AG nicht bestimmt. Für eine Verwendung in diesen Bereichen wird jegliche Haftung ausdrücklich ausgeschlossen. 



12. PREISE, RECHNUNGEN UND ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

Die Preise von Ohmex AG verstehen sich rein netto in Schweizerfranken, exklusive Mehrwertsteuer ab Verteilzentrum von Ohmex AG. Nebenkosten wie Kosten für Verpackung, Transport und Versand, Versicherung und die Mehrwertsteuer gehen zusätzlich zulasten den Kunden.

Die Ohmex versendet Rechnungen ausschliesslich elektronisch zu (PDF oder EDI). Alternativ stehen diese unter http://shop.ohmex.ch/fr/login zum Download zur Verfügung. Für die Zustellung einer Papierrechnung werden CHF 5.00 pro Rechnung verrechnet. 

Das Zahlungsziel ist abhängig von der durch die Debitorenversicherung der Ohmex AG gewährten Deckung.

Bei Überschreitung der Zahlungstermine gelangt der Kunde ohne Mahnung in Verzug. Er schuldet der Ohmex AG einen Verzugszins von 10 Prozent. Ist der Ohmex AG durch den Zahlungsverzug des Kunden ein Schaden entstanden, welcher nicht durch den Verzugszins gedeckt ist, so kann die Ohmex AG diesen Schaden gegenüber dem Kunden zusätzlich geltend machen.

Ohmex AG ist berechtigt, Forderungen gegen Kunden an Dritte abzutreten und zu verkaufen. Ohmex AG ist ferner berechtigt, vom Kunden zu verlangen, dass dieser seine offenen Forderungen aus dem Weiterverkauf der Produkte gegenüber dem Endabnehmer im Umfange des Zahlungsausstandes zahlungshalber an Ohmex AG abtritt. 

Der Kunde ist nicht berechtigt, allfällige Gegenforderungen mit Forderungen von Ohmex AG zu verrechnen. 



13. RÜCKKAUF VON PRODUKTEN

Ohmex AG kann nach eigenem Ermessen Produkte, die häufig verkauft werden und die sich nicht in Übermengen auf Lager befinden, zurücknehmen. Die Ware muss in tadellosem Zustand sein. Für die bewilligte Rücklieferung ist eine RMA Nummer zu beantragen. 



14. EIGENTUMSVORBEHALT

Die gelieferten Produkte bleiben bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises, inkl. allfälliger Verzugszinse und weiterer Kosten, im Eigentum von Ohmex AG. Bis dahin hat der Kunde die von Ohmex AG gelieferten Produkte sorgfältig zu verwahren und haftet für eine allfällige Wertminderung der Ware. Die Produkte dürfen bis zur vollständigen Kaufpreiszahlung weder veräussert noch verpfändet noch sonst wie Dritten zur Verfügung gestellt werden. Ohmex AG ist berechtigt, bis zu diesem Zeitpunkt den Eigentumsvorbehalt gemäss Art. 715 ZBG im Eigentumsvorbehaltsregister am jeweiligen Wohnsitz/Sitz des Kunden auf Kosten des Kunden einzutragen.

Der Kunde verpflichtet sich, Ohmex AG auf erste Aufforderung sein schriftliches Einverständnis in allen wesentlichen Punkten zur Eintragung des Eigentumsvorbehaltes zu erteilen (Art. 4 Abs. 4 der Verordnung des Bundesgerichtes betreffend die Eintragung der Eigentumsvorbehalte).Der Kunde ist ferner verpflichtet, die Ohmex AG über jede Änderung seines Wohnsitzes/Sitzes vorgängig in Kenntnis zu setzen. 



15. ÜBERTRAGUNG VON RECHTEN UND PFLICHTEN

Der Kunde ist nicht berechtigt, ohne schriftliche Zustimmung von Ohmex AG Rechte und Pflichten aus einzelnen Vertragsverhältnissen an Dritte zu übertragen. 



16. GERICHTSSTAND UND ANWENDBARES RECHT

Für die Beurteilung sämtlicher zivilrechtlichen Streitigkeiten zwischen der Ohmex AG und dem Kunden, gelten als ausschliessliche Gerichtsstände Morges oder der Ort, wo die Ohmex AG eine Geschäftsstelle betreibt, mit welcher die Vertragsbeziehung besteht. Ohmex AG ist indessen berechtigt, den Kunden bei jedem anderen zuständigen Gericht zu belangen. 

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